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Rechtsanwalt

„Konflikt vermeiden aber heißt die Zukunft vermeiden." Reinhard K. Sprenger

Als Rechtsanwalt bin ich überwiegend im Sozialrecht tätig. Mein Schwerpunkt liegt im Teilhaberecht und insbesondere im Persönlichen Budget.

Ich selbst bin Budgetnehmer und organisiere mein Leben mit persönlicher Assistenz im Arbeitgebermodell. Dieses Modell sichert mir ein Höchstmaß an Selbstbestimmung, weil ich jede wichtige Entscheidung selbst treffe. Das Persönliche Budget ist die Alternative zur Sachleistung, bei der Leistungserbringer eine zentrale Rolle spielen. Deren Interessen sind nicht immer deckungsgleich mit denen der behinderten Menschen.

Ich berate und vertrete behinderte Menschen und ihre Angehörigen in Fragen der Teilhabe und der Leistungsgewährung. Das umfasst Planung, Anträge, Widerspruchsverfahren und die Prozessvertretung vor den Gerichten. Mein Kanzleisitz ist in Lübeck. Tätig bin ich bundesweit.

BVerfG stärkt Eilrechtsschutz beim Persönlichen Budget

Wer Assistenz braucht, kann auf die Hauptsache oft nicht warten. Das Bundesverfassungsgericht stellt klar, was Sozialgerichte im Eilverfahren leisten müssen.

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